FAQ
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu dem Bautragsverfahren für das Neubaugebiet „Quartier am Bergle“ der Gemeinde Schlier.
Falls Sie Ihre Frage hier nicht finden, registrieren Sie sich doch einfach für unser Info-Webinar am 24. Juni oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular am Ende der Seite. Wir freuen uns Ihnen weiterhelfen zu können.
Ihre Fragen
Welche Kosten kommen zusätzlich zum Verkaufspreis der Gemeinde von 290 €/m² auf mich zu?
Die Anschlusskosten für den Breitbandanschluss, die Wasser- und Stromversorgung sowie die Vertragskosten. Für die Quartiersversorung wird ein Baukostenzuschuss entrichtet, der zwei Teilzahlungen umfasst. Die 1. Teilzahlung zum Abschluss des Vertrags, die 2. Teilzahlung bei Errichtung des Rohbaus.
Ich würde gerne ein Grundstück zur Geldanlage erwerben, ist das möglich?
Nein, die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach den Vergabekriterien nur zur Eigennutzung.
Auf meinem Wunschgrundstück ist im Bebauungsplan ein Leitungsrecht eingetragen. Was bedeutet das?
Diese Fläche darf nicht bebaut werden, da eine Kanalleitung darin verlegt ist, die bei Schäden aufgegraben werden muss.
Die Bauplatzvergabekriterien sehen vor, dass das Grundstück zur Eigennutzung gekauft wird. Können wir uns um ein Grundstück bewerben, das dann von unserem Sohn/unserer Tochter bebaut und bewohnt wird?
Nein. Kinder müssen sich selbst auf einen Bauplatz bewerben.
Kann ich ein Grundstück teilen, wenn ich ein Doppelhaus bauen möchte?
Bauplätze Nr. 2 bis 6 und BP 8 bis 14 sowie BP 32: Doppelhäuser sind zulässig. Es ist jedoch jeweils die eingeschränkte Zulässigkeit von Carports und Stellplätzen zu berücksichtigen. Garagen dürfen darüber hinaus innerhalb des Baufeldes errichtet werden
Was bedeutet Kalte Nahwärme und wie funktioniert das Konzept?
Die Wärmeversorgung erfolgt über ein sogenanntes Kaltes Nahwärmenetz, das die Erdwärme für Heizung und Warmwasser mit niedrigen Übertragungstemperaturen an alle Gebäude verteilt. Die Gebäude erhalten die Nahwärme mit einer Vorlauftemperatur von ca. 4 bis 12 °C aus besagtem Nahwärmenetz. In den Gebäuden befinden sich Wärmepumpenheizungen, die die Temperatur auf die nötige Heiztemperatur anheben. Erdsondenfelder zur Entnahme der Umweltwärme und Verteilerstationen befinden sich im Bereich der Wohnstraßen und in öffentlichen Grünflächen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Unterseite Energiekonzept.
Kann ich trotzdem eine eigene Heizanlage (Gas, Öl, Pellets, Erwärme, etc) einbauen?
Nein, das ist nicht möglich. Mit dem Kauf des Grundstücks verpflichten Sie sich, Ihre Gebäude an das Kalte Nahwärmenetz anzuschließen und eine entsprechende Wärmepumpe für die Wärmeerzeugung zu nutzen. Durch die gemeinschaftliche Nutzung durch alle Bauherren ist sichergestellt, dass das Nahwärmenetz und die Wärmequellen wirtschaftlich betrieben werden können.
Muss ich eine Wärmepumpe kaufen?
Nein, die Wärmepumpe wird von dem Quartierversorger gekauft und installiert. Sie beziehen dann direkt klimaneutralen Strom und haben keine Risiken oder Aufwand für Betrieb, Wartung und Versicherung.
Bin ich dazu verpflichtet, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren?
Für eine klimaneutrale Stromversorgung muss der erforderliche Strom CO2-frei aus erneuerbaren Energien vor Ort erzeugt werden. Daher ist jeder Bauherr dazu verpflichtet, eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach zu installieren, die den erforderlichen Strom für den Haushalt, die Wärmepumpe und auf Wunsch auch für die E-Fahrzeuge liefert. Die Photovoltaikanlage wird allerdings von dem Quartiersversorger geplant, installiert und betrieben und erhält 40 % Fördermittel.
Wem gehört die Photovoltaikanlage auf meinem Dach und wer muss Installation und Reparaturen bezahlen?
Die Photovoltaikanlage wird von dem Quartiersversorger geplant, installiert und betrieben. Er trägt auch alle Kosten für Versicherung, Wartung und Reparaturen. Sie stellen lediglich das Dach Ihres Gebäudes zur Verfügung und erhalten klimaneutralen Strom „aus der Steckdose“ zu einem fairen und transparenten Preis.
Wer betreibt die Wartung des Wärme- und Stromnetzes?
Der Quartiersversorger ist für den Betrieb der Erwärmesonden, des Nahwärmenetzes, der Wärmepumpen und der PV-Anlagen verantwortlich. Das Stromnetz wird von dem örtlichen Verteilnetzbetreiber, der NetzeBW betreut.
Wie berechnen sich die Strom- und Wärmepreise und wie erfolgt die Abrechnung?
Zusammen mit dem Kaufvertrag erhalten Sie auch die Wärme- und Stromlieferverträge. Dort sind die Tarife im Detail aufgeführt. Der Abschluss des Wärmeliefervertrags ist verpflichtend, der Abschluss des Stromliefervertrags ist optional. Die Messung und Abrechnung erfolgt wie marktüblich durch entsprechende monatliche Abschlagszahlungen sowie einer jährlichen Schlussrechnung.
Was passiert, wenn z.B. im Winter der vor Ort produzierte Strom nicht ausreicht?
Im Winter liefert der Quartiersversorger immer ausreichend Strom aus dem Netz.
Kann ich einen Stromlieferanten frei wählen?
Ja, Sie können zu Beginn oder auch später Ihren Stromlieferanten auswählen bzw. wechseln. Der Wechsel erfolgt entsprechend den vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Wie hoch ist der Baukostenzuschuss den ich bezahlen muss?
Der Baukostenzuschuss wird individuell pro Gebäudetyp ermittelt und richtet sich nach der Wärmeleistung, die Sie für die Beheizung Ihres Gebäudes in Anspruch nehmen, und nach der Leistung der PV-Anlagen. Sie erfahren ihn zusammen mit dem Kaufvertrag.
Wen kann ich kontaktieren, wenn es Probleme mit der Heizung gibt?
Hierfür können Sie den Quartiersversorger kontaktieren. Die Kontaktdaten stehen in Ihrem Wärmeliefervertrag.
Kann ich einen Kachelofen in meinem Haus einbauen?
Ja, Sie können Kachelöfen oder ander Anlagen für „Wohlfühlwärme“ installieren. Heizungsanlagen, die die Wärmepumpe und das Kalte Nahwärmenetz ersetzen, sind hingegen nicht gestattet.
Meine Photovoltaikanlage ist abends früher verschattet als die meines Nachbarn. Produziere ich dadurch weniger Strom? Muss ich dadurch mehr für den Strom zahlen als mein Nachbar?
Mögliche Verschattungen werden bei der Planung der Photovoltaikanlagen berücksichtigt. Grundsätzlich bezahlt aber jeder Bauherr unabhängig von der jeweiligen individuellen Größe und Erzeugung der Photovoltaikanlage den gleichen Preis für den Sonnenstrom.
Muss ich für die Wartung der Wärmepumpe einen Wartungsvertrag abschließen bzw. regelmäßig einen Handwerker damit beauftragen oder übernimmt das der Energiedienstleister?
Der Quartiersversorger ist verantwortlich für den Betrieb und die Wartung der Wärmepumpen.
Darf ich mein Haus auf dem Grundstück bauen wo ich es möchte?
Nein. Das Haus muss innerhalb der eingezeichneten Baugrenze (blaue Linie) gebaut werden. Die Grundflächenzahl ist dabei einzuhalten. Im WA2 muss darüber hinaus auf die Baulinie (rote Linie) gebaut werden.
Kann ich ein Doppelhaus bauen?
Bauplätze Nr. 2 bis 6 und BP 8 bis 14 sowie BP 32: Doppelhäuser sind zulässig. Es ist jedoch jeweils die eingeschränkte Zulässigkeit von Carports und Stellplätzen zu berücksichtigen. Diese können auch im Hauptbaufeld liegen.
Kann ich eine Einliegerwohnung einbauen? Wenn ja was muss ich beachten?
Ja. Für jede Wohneinheit müssen 2 Stellplätze nachgewiesen werden.
Wie hoch darf mein Haus maximal werden?
Die Höhe legt der Bebauungsplan je Bauplatz mit der Gebäudehöhe (GH) fest. Die Straßenhöhe (ca.) ist im Lageplan angegeben. Für 2-geschossige Gebäude mit Satteldach ergibt sich eine zulässige Höhe von ca. 9 m. Eingeschossige Gebäudeteile bei den Gartenhofhäusern dürfen ca. 4 m hoch sein (siehe Textteil zum Bebauungsplan Festsetzung Ziff. 1.3).
Dürfen auch außerhalb der Baugrenzen untergeordnete Bauteile z.B. Gartenhütten errichtet werden?
Sog. bauliche Nebenanlagen sind auch außerhalb des Baufensters zulässig. Unter anderem Fahrradschopf, Gartenhütten, etc. Dabei sind maximal 3 m Höhe und 10 qm Grundfläche zulässig.
Ich würde gerne einen Carport anstelle einer im Bebauungsplan vorgesehenen Garage errichten, ist das möglich?
Garagen sind nur innerhalb des Baufensters zulässig. An Stelle der Garage kann auch ein Carport im Baufenster errichtet werden. Umgekehrt darf aber auf einer ausgewiesenen Fläche für einen Carport keine Garage erstellt werden.
Im Bebauungsplan ist für mein Grundstück ein Carport/eine Stellplatzfläche vorgesehen. Muss ich das bauen, oder reicht ein Stellplatz an dieser Stelle aus?
Auf Carportflächen sind auch Stellplätze zulässig. Umgekehrt aber nicht! Es gibt keine Verpflichtung ein Carport zu errichten.
Was ist der Unterschied zwischen der Baulinie (rot) und dem Baufenster (blau) im Bebauungsplan?
Der Standort des Gebäudes kann innerhalb des Baufensters frei gewählt werden. Ist jedoch eine Baulinie (rote Linie am nördlichen und westlichen Siedlungsrand) festgesetzt, muss das Gebäude auf der Baulinie errichtet werden.
Wie groß (Grundfläche) darf mein Haus maximal werden?
Die maximale Größe ist durch die Grundflächenzahl (Grundstücksgröße x GRZ) vorgegeben.
Auf meinem Grundstück ist im Bebauungsplan ein Bereich als private Grünfläche (Wohngarten/Randeingrünung) vorgesehen. Wie darf ich diesen Bereich für mich nutzen?
Private Grünflächen gehören zur Gartenfläche des jeweiligen Grundstückes. Sie sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Auch Stellplätze sind dort nicht zulässig.
Was bedeutet die Zickzack-Linie des Bebauungsplans auf den westlichen Grundstücken?
Die Zickzack-Linie umgrenzt die Fläche, die auf Grund des Anbauverbotes entlang der Kreisstraße von jeglicher Bebauung freizuhalten ist.
Ich würde gerne ein Haus mit Flachdach errichten, ist das möglich?
Im WA 2 (Einzelhäuser) sind Satteldächer vorgeschrieben.
Im WA 3 (Gartenhofhäuser) sind begrünte Flachdächer vorgeschrieben.
Für mein Wunschgrundstück sieht der Bebauungsplan eine 2-geschossige Bauweise vor. Darf ich auch einen eingeschossigen Bungalow-Bau errichten?
Ja, bei der Festsetzung im Bebauungsplan handelt es sich um Obergrenzen. Die vorgeschriebene Dachform und Dachneigung muss dabei jedoch eingehalten werden.
Ist Internet per Glasfaser verfügbar? Welche Bandbreite kann bereitgestellt werden?
Ja. Die Bandbreite wird vom Versorger, der NetCom BW, vorgegeben. Ein Kabelanschluss der Deutschen Telekom ist im Baugebiet nicht verlegt.
Warum stehen die Bauplätze 1 und 7 im Baugebiet nicht zum Verkauf?
Im Rahmen der Grundsätze der Gemeinde Schlier für den Erwerb von Bauland, steht dem Verkäufer der ursprünglichen Fläche lt. Notarvertrag das Recht zu Bauplätze für sich zurück zu kaufen. Aus diesem Grund sind die Bauplätze 1 und 7 nicht mehr verfügbar.
Muss ich einen Keller bauen?
Nein, es muss kein Keller gebaut werden. Die zusätzliche Technik für die Energie- und Wärmeversorgung kann auch in anderen Räumlichkeiten im Haus untergebracht werden.
Wo soll die zusätzliche Technik für Energie- und Wärmeversorgung untergebracht werden?
Die zusätzlichen technischen Anlagen die für den Betrieb der PV-Anlage und den Anschluss an das Wärmesystem notwendig sind, können z.B. im Keller des Hauses untergebracht werden. Sie können aber auch in anderen Räumlichkeiten im Haus untergebracht werden.
Ich möchte mich gemeinsam mit einem anderen Bewerber um ein Grundstück für ein Doppelhaus bewerben. Ist das möglich?
Grundsätzlich ist eine Bewerbung um ein konkretes Grundstück nicht möglich. Sie bewerben sich um einen Bauplatz im Baugebiet. Die konkreten Bauplätze werden dann in der Vergabeveranstaltung am 27.07.2020 um 18:00 Uhr an die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen vergeben.
Daher stellt jede der beiden Parteien für sich einen Antrag, vermerkt aber jeweils Namen und Adresse der anderen Partei auf seinem Antrag.
Bei Doppelhäusern gelten die Vertragsbedingungen wie sie unter www.quartier-am-bergle-schlier.de unter der Rubrik Private Bauherren dargestellt sind für alle Parteien.
Wir möchten als Paar einen gemeinschaftlichen Antrag stellen. Wie geht das?
Als Paar können Sie zusammen ein Bewerbungsformular ausfüllen. Es reicht aber auch aus, wenn nur ein Partner das Bewerbungsformular ausfüllt. Bei Paaren kann der zweite Partner dann trotzdem im Kaufvertrag mit aufgenommen werden.
Ihre Ansprechpartner
für alle Fragen zur Bebauung und Bauplatzvergabe:
Raphael Bentele
+49 (0)7529 977 - 22
bentele(at)schlier.de
für alle Fragen zum Kaufvertrag:
Bernd Rothenberger, Gemeinde Schlier
+49 (0)7529 977 - 31
rothenberger(at)schlier.de
für alle Fragen zum Energiekonzept:
Dr. Harald Schäffler